Zum Inhalt springen

Unterlagen für den Medizinischen Dienst

Eine wesentliche Grundlage für seine beratende und gutachterliche Tätigkeit des Medizinischen 
Dienstes Thüringen sind die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen. Rechtsgrundlage für die 
Anforderung und Verarbeitung dieser Daten ist der § 276 SGB V. Diese Unterlagen werden in der 
Regel über die Krankenkasse mit Bitte um unmittelbare Zusendung an den Medizinischen Dienst 
Thüringen angefordert. Manchmal werden uns aber auch ohne vorherige Anforderung bzw. 
ohne unsere Kenntnis Unterlagen von Versicherten oder Leistungserbringern übersendet.
Bitte weisen Sie Versicherte und Leistungserbringer daher auf folgende Grundsätze der 
Datenübermittlung an den Medizinischen Dienst Thüringen hin:

Dem Medizinischen Dienst Thüringen sind ohne ausdrückliche Aufforderung durch die 
Krankenkasse oder den Medizinischen Dienst Thüringen keine Unterlagen zukommen zu lassen.
Alle übersendeten Unterlagen werden vom Medizinischen Dienst Thüringen digitalisiert und im 
Anschluss daran datenschutzkonform vernichtet. Es sind keine Originaldokumente, sondern 
ausschließlich Kopien an den Medizinischen Dienst zu senden. Eine Rücksendung der Unterlagen 
oder von Speichermedien (z. B. CD-ROM, USB-Stick) ist uns nicht möglich.
Aus Gründen der IT-Sicherheit und des Datenschutzes ist es dem Medizinischen Dienst 
Thüringen nicht möglich Unterlagen/Daten über bereitgestellte externe Links abzurufen bzw. 
herunterzuladen.


Entsprechende Hinweise für Versicherte sowie für Leistungserbringer  finden sich auch auf der Webseite des Medizinischen Dienstes Thüringen.