Unabhängige Ombudsperson beim Medizinischen Dienst Thüringen
Text-Element Ombudsperson
Mit dem MDK- Reformgesetz wurde durch § 278 Absatz 3 SGB V die Bestellung einer Unabhängigen Ombudsperson vorgesehen.
Die Unabhängige Ombudsperson ist Ansprechpartner sowohl für die Beschäftigten des Medizinischen Dienstes bei Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuchen durch Dritte, als auch für Versicherte bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes. Sie ist unabhängig vom Medizinischen Dienst und bearbeitet alle Anliegen vertraulich.
Die Unabhängige Ombudsperson berichtet dem Verwaltungsrat und der zuständigen Aufsichtsbehörde in anonymisierter Form jährlich und bei gegebenem Anlass.
Für den Medizinischen Dienst Thüringen wurde Herr Peter Kruchen als Unabhängige Ombudsperson bestellt. Herr Kruchen hat seine Tätigkeit als Unabhängige Ombudsperson zum 1. April 2022 aufgenommen.
Herr Kruchen war bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand Referatsleiter des Referates „Sozialversicherung“ im Thüringer Gesundheitsministerium. Zu den Kernaufgaben des Referates gehörten alle Angelegenheiten der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung. Darüber hinaus gehörte die ambulante vertragsärztliche Versorgung zum Zuständigkeitsbereich des Referates.
Kontaktformular
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Häufige Fragen und Antworten
Was sind die Aufgaben einer Unabhängigen Ombudsperson? Mit welchen Anliegen kann ich mich an die Ombudsperson wenden und wie unabhängig arbeitet die Stelle? Hier haben wir für Sie einige wichtige Fragen und Antworten zur Unabhängigen Ombudsperson zusammengestellt.
Bei jedem Medizinischen Dienst gibt es eine Unabhängige Ombudsperson, an die sich sowohl Beschäftigte des Medizinischen Dienstes bei Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuchen durch Dritte, als auch Versicherte bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes vertraulich wenden können. Die Unabhängige Ombudsperson berichtet zudem dem Verwaltungsrat und der Aufsichtsbehörde in anonymisierter Form jährlich und bei gegebenem Anlass und veröffentlicht den Bericht auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes.
Durch die unabhängige Ombudsperson werden die Transparenz und die Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste sowie die Patientenrechte und die Rechte pflegebedürftiger Personen weiter gestärkt. Ziel ist es, eventuelle Unregelmäßigkeiten aufzudecken und mögliche systematische Fehlentwicklungen im Medizinischen Dienst Thüringen zu verhindern.
Gesetzlich kranken- und pflegeversicherte Personen, deren Angehörige oder Betreuer können sich an die Unabhängige Ombudsperson wenden. Auch Mitarbeitende des Medizinischen Dienstes können sich an die Unabhängige Ombudsperson wenden.
Als versicherte Person können Sie sich vertraulich mit Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes Thüringen an die Unabhängige Ombudsperson wenden. Wenn Sie beim Medizinischen Dienst Thüringen beschäftigt sind, können Sie sich bei Verdacht von Beeinflussungsversuchen durch Dritte an die Unabhängige Ombudsperson wenden. Mit Ihrem Einverständnis nimmt die Unabhängige Ombudsperson Kontakt mit der zuständigen Stelle im Medizinischen Dienst auf und bittet um eine Stellungnahme zur Eingabe. In Konfliktsituationen versucht die Unabhängige Ombudsperson zwischen den Beteiligten zu vermitteln.
Die Unabhängige Ombudsperson soll die Versicherten und die Beschäftigten der Medizinischen Dienste in der Wahrnehmung ihrer Rechte stärken und unterstützen. Wenn jedoch eine Rechtsberatung gewünscht wird, kann die Unabhängige Ombudsperson nicht helfen.
Ist Ihr Anliegen ein Fall für die Unabhängige Ombudsperson, nimmt diese Kontakt zum Medizinischen Dienst Thüringen auf, um eine Stellungnahme anzufordern oder um Akten einzusehen. Dazu ist jedoch Ihre Einwilligung notwendig. Daher erhalten Sie per Post oder per E-Mail eine Einwilligungserklärung, die ausgefüllt und unterschrieben an die Unabhängige Ombudsperson gesendet werden muss. Erst wenn Ihre unterschriebene Einwilligungserklärung vorliegt, kann die Unabhängige Ombudsperson tätig werden. Nach Abschluss der Prüfung wird die Unabhängige Ombudsperson Sie schriftlich über den Ausgang des Verfahrens informieren.
Die Unabhängige Ombudsperson arbeitet unabhängig und weisungsfrei vom Medizinischen Dienst Thüringen. Sie ist nur den rechtlichen Vorgaben und ihrem Gewissen verpflichtet. Die Unabhängige Ombudsperson ist nicht beim Medizinischen Dienst Thüringen angestellt.
Die Unabhängige Ombudsperson ist nicht beim Medizinischen Dienst Thüringen angestellt. Sie ist nur den rechtlichen Vorgaben und ihrem Gewissen verpflichtet. Die Unabhängige Ombudsperson arbeitet unabhängig und frei von Weisungen des Medizinischen Dienstes Thüringen. Diese Unabhängigkeit der Ombudsperson wird durch Gesetze und Richtlinien sichergestellt.
Die Unabhängige Ombudsperson achtet streng darauf, dass alle Informationen diskret und vertraulich behandelt werden. Soweit es für die Prüfung Ihrer Beschwerde notwendig ist, werden Ihre Angaben mit Ihrer Einwilligung an den Medizinischen Dienst weitergeleitet. Sie können sich, falls Sie dies möchten, auch anonym an die Unabhängige Ombudsperson wenden. Bitte beachten Sie, dass die Unabhängige Ombudsperson Ihnen in diesen Fällen nicht persönlich antworten kann.
Es gibt für das Ombudsverfahren keine Fristen.
Nein, das Ombudsverfahren ist für Sie kostenfrei.
Sollten Sie mit dem Ergebnis eines Gutachtens und dem nachfolgenden Leistungsbescheid Ihrer Kasse nicht einverstanden sein, richten Sie Ihren Widerspruch bitte an Ihre Kranken- oder Pflegekasse. Näheres entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung des Leistungsbescheides.
Die Unabhängige Ombudsperson kann keine Widersprüche entgegennehmen und bearbeiten.