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Text-Element Ombudsperson

Mit dem MDK- Reformgesetz wurde durch § 278 Absatz 3 SGB V die Bestellung einer Unabhängigen Ombudsperson vorgesehen. 

Die Unabhängige Ombudsperson ist Ansprechpartner sowohl für die Beschäftigten des Medizinischen Dienstes bei Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuchen durch Dritte, als auch für Versicherte bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes. Sie ist unabhängig vom Medizinischen Dienst und bearbeitet alle Anliegen vertraulich.

Die Unabhängige Ombudsperson berichtet dem Verwaltungsrat und der zuständigen Aufsichtsbehörde in anonymisierter Form jährlich und bei gegebenem Anlass.

Für den Medizinischen Dienst Thüringen wurde Herr Peter Kruchen als Unabhängige Ombudsperson bestellt. Herr Kruchen hat seine Tätigkeit als Unabhängige Ombudsperson zum 1. April 2022 aufgenommen.

Herr Kruchen war bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand Referatsleiter des Referates „Sozialversicherung“ im Thüringer Gesundheitsministerium. Zu den Kernaufgaben des Referates gehörten alle Angelegenheiten der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung. Darüber hinaus gehörte die ambulante vertragsärztliche Versorgung zum Zuständigkeitsbereich des Referates.

Telefonische Erreichbarkeit der Geschäftsstelle:

Die Geschäftsstelle der Unabhängigen Ombudsperson ist bis 5. April 2024 telefonisch nicht erreichbar. Für Ihr Anliegen können Sie gern das Kontaktformular für Nachrichten an die Unabhängige Ombudsperson nutzen.

Kontaktformular

Hier geht es zum Kontaktformular für Nachrichten an die Unabhängige Ombudsperson.

Häufige Fragen und Antworten

Was sind die Aufgaben einer Unabhängigen Ombudsperson? Mit welchen Anliegen kann ich mich an die Ombudsperson wenden und wie unabhängig arbeitet die Stelle? Hier haben wir für Sie einige wichtige Fragen und Antworten zur Unabhängigen Ombudsperson zusammengestellt.